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BaseApp Etikettendruck

Monatliche Zahlung (EUR) Einmalzahlung (EUR) Preis Benutzer/Monat (EUR)
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Übersicht

Die App erzeugt grundlegende Etiketten bzw. Labels inkl. Barcodes für den logistischen Prozess:

  • Lagereinheiten-Etikett
  • Lagerort-Etikett
  • Kommissionierbehälter-Etikett

Die Erstellung von Labels erfolgt mittels eines Generators. Durch den Einsatz des Generators wird sichergestellt, dass Daten und Layout voneinander getrennt verwaltet werden können.

Die Generierung der Label-Layouts werden mit der BaseApp Etiketten-Layouts erzeugt.

Dialoge

Diese App bietet für jeden der relevanten Etikettentyp

  • Lagereinheiten
  • Lagerplatz
  • Ladehilfsmittel

einen separaten Dialog, in dem die Nutzdaten aus dem BO-Repository in tabellarischer Form dargestellt sind. Nach manueller Auswahl eines Datensatzes (z.B. für einen bestimmten Lagerplatz) kann für diesen ein Etikett ausgedruckt werden.

Der Ausdruck erfolgt über die Funktionalitäten des Browsers. D.h. die App liefert ein PDF-Dokument. Je nach verwendetem Browser und dessen Einstellungen erscheint das Dokument als Vorschau oder kann mit der  'Speichern unter'-Funktion gespeichert und dann gedruckt werden.

Sonderfunktionen

Optional kann jeder Artikel auch mit einer Sperre versehen werden. Es werden in dem Fall Sperren explizit zu dem Wareneingang hinterlegt, die außerhalb der Wareneingangs-App wieder freigegeben werden können.

Mit Druck der Paletten-Label (Paletten-Ident + Material + Menge) können die erzeugten Transporteinheiten für die weitere Bearbeitung im Lager identifiziert werden.

Prozess Einbindung

Die BaseApp Etikettendruck ist eine Management -App, die manuell gestartet wird. Eine Einbindung in einen Prozess ist nicht vorgesehen. Dafür gibt es andere Apps, die das Drucken im Prozess und auf Server-seitig angebundene Drucker erlauben.

Besonderheiten

Es können Etiketten zu vorhandenen Datensätzen gedruckt werden. D.h. um ein Lagerplatzetikett zu erzeugen muss der Lagerplatz bereits im BO-Repository angelegt sein. Das erfolgt beispielsweise mit der Base-App Stammdaten.

Randbedingungen

Zum Drucken eines Etiketts muss ein Layout hinterlegt sein. Für Lagereinheiten, Lagerplätze und Kommissionierbehälter  sind Standard-Layouts hinterlegt. Änderungen am Layout oder mandantenspezifische Layouts können mit der BaseApp Etiketten-Layouts erzeugt werden.


Anbieter:
Bitergo GmbH
Homepage:
Erscheinungsdatum:
07.03.2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Bitergo logistics mall (Stand 16.09.2020)


Vorbemerkung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem sich als Nutzer der logistics mall registrierenden Unternehmen (Nutzer) und der Bitergo GmbH, Saarlandstr. 117, 44139 Dortmund (Bitergo).

Das Nutzungsangebot für die logistics mall ist dabei allein für Geschäftskunden bestimmt. Mit der Anmeldung zur Nutzung der logistics mall akzeptiert der Nutzer die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der logistics mall.

 

1. Leistungsgegenstand

1.1    Die logistics mall ist ein virtueller Marktplatz, auf dem dem Nutzer vernetzte Logistik-Dienstleistungen und Softwaresysteme von verschiedenen Softwareanbietern und -dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Bitergo stellt dem Nutzer mit der logistics mall somit ausschließlich eine Plattform bzw. eine technische Möglichkeit zur Verfügung, auf die der Nutzer die von dritten Softwareanbietern und -dienstleistern angebotenen Logistik-Dienstleistungen und Softwaresysteme bedarfsorientiert miteinander kombinieren und entsprechend vom jeweiligen Softwareanbieter und -dienstleister anmieten kann. Hierfür wird der Nutzer mit dem jeweiligen Softwareanbietern und -dienstleister einen gesonderten Vertrag schließen. Klarstellend wir festgehalten, dass Bitergo somit nicht Vertragspartner des Nutzers für das Anmieten und/oder den Erwerb von Logistik-Dienstleistungen und Softwaresysteme ist, so dass eine Haftung und/oder Gewährleistung von Bitergo für etwaige mangelnde Funktionsfähigkeit der über die logistics mall angemieteten und/oder  erworbenen Software nicht gegeben ist.

1.2    Bitergo übernimmt jedoch im Namen und Auftrag des jeweiligen Softwareanbieters und -dienstleisters die Abrechnung und das Inkasso der nutzungsabhängigen Vergütungen der über die logistics mall von dem Nutzer in Anspruch genommenen Angebote des jeweiligen Softwareanbieters und -dienstleisters.

 

2. Registrierung des Nutzers

2.1    Die Registrierung des Nutzers für die Logistics Mall erfolgt durch einen Mitarbeiter oder Vertreter des Nutzers.

2.2    Mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der logistics mall ab. Bitergo nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzers für die logistics mall an, wodurch der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Bitergo zustande kommt. Zur Freischaltung erhält der Mitarbeiter oder Vertreter des Nutzers gem. Ziffer. 2.1 einen Freischaltungslink per Email und erhält als sog. Administrator Administratorrechte. Bitergo behält es sich vor, die Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3    Der im System hinterlegte Administrator kann nun weitere Benutzerkonten für den Nutzer anlegen.

2.4    Die Berechtigung des Administrators kann durch den Nutzer jederzeit widerrufen werden. In diesem Zusammenhang kann der Nutzer eine andere natürlich Person als Administrator benennen. Hierzu sind die Vorlage der entsprechenden Bevollmächtigung der Ersatzperson sowie deren Annahme durch Bitergo erforderlich. Die Annahme durch Bitergo darf jedoch nicht willkürlich verweigert werden.

 

3. Rechte und Pflichten von Bitergo

3.1    Bitergo stellt die logistics mall auf dem/den Servern eines von Bitergo mit dem entsprechenden Betrieb beauftragten Dritten zur Verfügung. Bitergo stellt dem Nutzer alle erforderlichen Zugriffsdaten zur Verfügung, um die logistics mall gemäß den Vereinbarungen dieser AGB nutzen zu können.

3.2    Bitergo bemüht sich eine grundsätzliche Verfügbarkeit der logistics mall von 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche sicher zu stellen. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass eine durchgängige Verfügbarkeit der logistics mall technisch aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Technologien nicht zu garantieren ist. Bitergo bemüht sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine konstante Vorhaltung und Verfügbarkeit der gespeicherten Daten und der Funktionalität der logistics mall sicher stellen zu lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange betreffend, die nicht in dem Verantwortungsbereich von Bitergo stehen, können aber zu kurzfristigen Störungen oder zu vorübergehenden Einstellungen der Verfügbarkeit der logistics mall führen. Im Falle von Wartungsarbeiten an der logistics mall und/oder den entsprechenden Servern, die länger als 3 Stunden in Anspruch nehmen, wird Bitergo den Nutzer rechtzeitig vor Beginn der auszuführenden Arbeiten per E-Mail informieren oder informieren lassen. Alle Ansprüche gegen Bitergo, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen im Sinne dieser Regelung zurückzuführen sind, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

3.3  Bitergo behält sich vor, die logistics mall zu modifizieren und technische Änderungen vorzunehmen, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist, weiterhin den Kerngedanken der logistics mall fördert und die Funktionalität der logistics mall hierdurch nicht verringert wird.

 

4. Rechte und Pflichten des Nutzers

4.1    Nach der erfolgreich abgeschlossener Registrierung für die logistics mall ist der Nutzer berechtigt, die im Rahmen des Betriebs der logistics mall angebotenen Softwareprodukte und –dienstleistungen Dritter nach Abschluss von jeweils gesonderten Verträgen via Internet zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Nutzer nicht. Der Zugang und die Nutzung der logistics mall erfolgt dabei unentgeltlich.

4.2    Der Nutzer verpflichtet sich, Zugangsdaten, insbesondere das Passwort für die logistics mall nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Nutzer stellt eine Aufbewahrung der Zugangsdaten so das unbefugte Dritte keinen Zugang hierauf haben sicher. Der Nutzer verpflichtet den von ihm benannten Administrator entsprechend. Der Nutzer informiert Bitergo unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte das Passwort zugänglich und bekannt ist und sorgt dafür, dass Passwort unverzüglich zu ändern.

4.3    Der Nutzer wird Bitergo unverzüglich über Statusveränderungen im Unternehmen des Nutzers informieren, die für das vorliegende Vertragsverhältnis von Bedeutung sein können. 

 

5. Anzeige von Mängeln oder Störungen

Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige auftretende Mängel oder Störungen an der Logistics Mall unter Angabe der zur Aufklärung dienlichen Information Bitergo unverzüglich schriftlich an den in der logistics mall benannten Support, wobei hierfür E-Mail ausreichend ist, mitzuteilen.

 

6. Vertragspflichtverletzung durch den Nutzer

Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Nutzer, behält sich Bitergo das Recht vor, die Nutzung der logistics mall durch den Nutzer zumindest vorübergehend auszusetzen. Über diese Aussetzung der Zugangsberechtigung zur logistics mall wird Bitergo den Nutzer rechtzeitig informieren. Auch hierfür ist eine Information über E-Mail ausreichend. Wird die Vertragsverletzung durch den Nutzer eingestellt, räumt Bitergo nach entsprechender Anzeige gegenüber dem Nutzer diesem wiederum den entsprechenden Zugang ein.

 

7. Gültigkeit der AGB

7.1    Diese AGB gelten ab der Bereitstellung des Zugangs zur logistics mall auf unbestimmte Zeit mindestens jedoch bis 3 Monate nach Beendigung der längsten Laufzeit eines Einzelvertrages des Nutzers mit einem Softwareanbieter und – dienstleister im Rahmen der logistics mall. Eine ordentliche Kündigung ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

7.2    Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

-       wenn der Nutzer wiederholt gegen die Regelungen dieser AGB verstößt,

-     Nutzer seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug gerät oder Bitergo Informationen über die wirtschaftliche Situation des Auftraggebers zukommen, die ihn ernsthaft daran zweifeln lassen, dass der Nutzer seinen Vertragspflichten, insbesondere seinen Zahlungspflichten, vertragsgemäß nachkommt bzw. nachkommen kann,

-      über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren berechtigterweise beantragt, eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen wird,

-     über Nutzer über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten keine Aktivitäten erfolgen. Als Aktivität wird auch die Einwahl auf die logistics mall angesehen.

7.3    Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Kündigung wegen mangelnder Aktivität gem. Ziffer 7.2,  4. Spiegelstrich dieser AGB. Hier reicht die Kündigung in Textform, also auch per E-Mail, aus.

 

8. Haftung von Bitergo

8.1    Bitergo haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, wobei im letzten Fall die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist, soweit Bitergo nicht vorsätzlich gehandelt hat.

8.2    Bitergo haftet zudem für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, jedoch nur soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Bitergo ersetzt dabei nur die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

8.3  Eine weitergehende Haftung von Bitergo ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung sowie für Ansprüche, die auf einer Leistungsverzögerung oder Unmöglichkeit auf Grund höherer Gewalt beruhen. Soweit die Haftung von Bitergo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Freistellung

Sofern der Nutzer durch eine missbräuchliche Nutzung der logistics mall die Rechte Dritter verletzt, stellt der Nutzer Bitergo auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der angefallenen und nachgewiesenen Kosten der Rechtsverteidigung, frei. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Bitergo bleiben hiervon unberührt.

 

10. Datenschutz

Bitergo ist sich bewusst, dass dem Nutzer ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die der Nutzer an Bitergo übermitteln, äußerst wichtig ist. Bitergo versichert hiermit, dass alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben beachtet werden und die personenbezogenen Daten der Nutzer, insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Einzelheiten hierzu sind in den gesonderten Datenschutzbestimmungen von Bitergo geregelt.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Dieser Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden bestehen nicht.

11.2 Bitergo behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Nutzer nicht zumutbar. Bitergo wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen.

11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

11.4 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz von Bitergo.

11.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz von Bitergo.

11.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Support-Hotline

Der First Level Support stellt die Erreichbarkeit über das Ticketsystem der logistics mall sicher. 

Eingehende Tickets werden vom Support-Team der logistics mall in folgenden Schritten bearbeitet.

  1. Einstellen eines Support-Tickets durch den Kunden
  2. Klassifizierung des Fehlers gemäß A, B, C,  D durch das Support-Team
  3. Es erfolgt eine Rückmeldung an den Kunden
  4. Entstörung (ggfs. unter Eskalation an den Anbieter) durch das Support-Team
  5. Rückmeldung an den Kunden

Leistungsdaten

Erreichbarkeit 24/7
(Entgegennahme des Tickets)
Reaktionszeit In der Regel bearbeiten wir Ihre Anfrage innerhalb unserer Bürozeiten
Werktags, Montags bis Freitags 8:00 bis 17:00 Uhr
Wiederherstellungszeit -/-
(Garantierte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bieten wir Ihnen gerne separat an)
   

Fehlerklassen

Fehlerklasse A Betriebsverhindernder Mangel für den kein akzeptabler Workaround existiert.
Praktisch steht die Software nicht zur Verfügung, ein ordnungsgemäßes Arbeiten ist nicht möglich.
Fehlerklasse B schwerer betriebsbehindernder Mangel, für den ein Workaround existiert, der erheblichen Mehraufwand verursacht.
Das Arbeiten mit der Software ist in einem wichtigen Teilbereich nicht oder nur eingeschränkt möglich
Fehlerklasse C leicht betriebsbehindernder Mangel.

Das Arbeiten mit der Software ist in einem wichtigen Teilbereich eingeschränkt oder nur mit verhältnismäßig geringem Mehraufwand möglich. Die Kernfunktionalität steht zur Verfügung.

Fehlerklasse D nicht betriebsbehindernder Mangel

 

 

Leistungsbeschreibung

Mit der Bestellung der App durch den Kunden im App Store kommt ein Vertrag zwischen dem Anwender und dem Anbieter der App zustande.

Der Betreiber stellt dem Kunden die App auf dem Managed App Server des Kunden bereit. Der Betreiber betreibt für den Kunden eine Instanz der App unter Berücksichtigung des Betreiberkonzeptes der Logitsics Mall. Hierzu gehört die Installation, Pflege und das Monitoring der App.

Laufende Leistung

Folgende Leistungen werden durch die Betreiber gegenüber dem Kunden erbracht;

  • Systembetrieb abzgl. geplanter Unterbrechungszeiten (Systemwartung, Release-Wechsel, etc.) sowie evtl. Ausfallzeiten aufgrund von Störungsunterbrechungen.
  • Die Pflege der App umfasst die Installation und Konfiguration von notwendigen Software-Modifikationen wie z.B. Patches und Fixes.
  • Überwachung der App durch entsprechende System-Management-Tools

Leistungen

Beschreibung

Abrechnungseinheit

Betrieb App

Betrieb der App

gemäß Preismodell der App lt. Produkt-Beschreibung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verweis).

 

Einmalleistungen

Auf Basis der jeweiligen Beauftragungen des Kunden wird die Betreiber mit der genannten Vorlaufzeit (Spalte „Bereitstellungszeit“) folgende Initialleistungen erbringen;

Leistungen

Beschreibung

Bereitstellungszeit

Abrechnungseinheit

Installation der App

Installation (Deployment) auf dem Managed App Server des Kunden nebst Grundkonfiguration

Gemäß Bereitstellzeit lt. Produkt-Beschreibung

Gemäß Preismodell der App lt. Produkt-Beschreibung.

Verfügbarkeiten

Die folgende Tabelle gibt die Verfügbarkeit derApp wieder. Die Verfügbarkeit und Wartungsfenster werden auf Jahresbasis angegeben.

Die App wird mit einer Standard Verfügbarkeit betrieben.

Leistungen

Verfügbarkeit pro Monat

Max. Ausfallzeit pro Monat

Anzahl geplanter Wartungsfenster pro Jahr

Standard Verfügbarkeit

98 %

16 Stunden

4

Mittlere Verfügbarkeit

99 %

8 Stunden

3

Hoch Verfügbarkeit

99,5 %

4 Stunden

2

 

Im Rechenzentrum gibt es quartalweise Wartungsfenster. Die Termine der jeweiligen Wartungsfenster werden im letzten Quartal eines Kalenderjahres für das Folgejahr geplant und dem Kunden mitgeteilt.

Der Betreiber teilt dem Kunden mit einem Vorlauf von 4 Wochen mit, ob ein Wartungsfenster in Anspruch genommen wird und welche Services betroffen sind.

Außerhalb dieser planmäßigen Wartungsfenster können im Rahmen des Change-Management-Prozesses weitere Wartungsfenster vereinbart werden.

Ausschlüsse

Zu den ungeplanten Ausfallzeiten zählen nicht:

  • Wartungs- oder Stillstandzeiten, die zusätzlich von Kunde angefordert oder mit Kunde vereinbart wurden
  • Unterbrechungszeiten, die außerhalb der Verantwortung / Kontrolle von Betreiber liegen
  • Ausfallzeiten, die von Kunde oder von Dritten außerhalb des Verantwortungsbereichs von Betreiber verursacht werden

    Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die nachfolgend bezeichneten Zeiträume während

  • Störungen in oder aufgrund des Zustandes der nicht vom Anbieter, Betreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Infrastruktur;
  • Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von Betreiber oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind;
  • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch.

    Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn im Übrigen die vereinbarten Funktionalitäten nicht benutzbar sind. Die Parteien vereinbaren, dass die Nichtverfügbarkeit gemäß oben aufgeführten Beschreibung nicht überschritten werden darf.

Grundlagen der Rechnungstellung

Abrechnungseinheit(en)

Die Verrechnungseinheit der App wird im Preismodell definiert. Das Preismodell umfasst die einzelnen Bestandteile

  • Einmalpreis zur Einrichtung der App nach der Bestellung
  • Monatliche Pauschale für den Zeitraum der Nutzung
  • Monatliche Gebühren pro Benutzer für den der Zugriff auf die App konfiguriert wurde
  • Transaktionsgebühren, die nach Transaktionsverbrauch abgerechnet werden

Vermessung des Abnahmevolumens

Sofern das Preismodell Transaktionspreise definiert erfolgt die Vermessung des verbrauchten Volumens des Service zum Ende des laufenden Monats.In einem Verbrauchsreport werden die abgenommenen Mengen in der jeweiligen Leistungseinheit dokumentiert. Zur Abrechnung wird die Anzahl der tatsächlich verbrauchten Transaktionen herangezogen.